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EINHALTUNG DER ALLGEMEINEN PRODUKTSICHERHEITSVERORDNUNG (GPSR)

Die Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates) legt grundlegende Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten fest, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Hiermit bestätigen wir, dass die folgenden Produkte:

Pastakit Gragnano,

Pastakit King of Pasta,

 Pastakit Gran Pastaio,

Vielseitiges Ravioli Aussteccher für Ravioli ,

 Agnolotti und Kekse, Vielseitiges Holz-Teigbrett – Perfekt für Gnocchi, Cavatelli, Garganelli,

Premium Teigrädchen und Ravioli Maker aus Edelstahl – Perfekt für Pasta und Kekse,

Zusammenklappbarer Nudeltrockner aus Holz – Ideal für Spaghetti & hausgemachte Pasta,

 Hochwertige Nudelmaschine aus verchromtem Stahl – Perfekt für Spaghetti, Lasagne

Sind „sichere Produkte“ im Einklang mit der allgemeinen Sicherheitsanforderung der GPSR-Verordnung, d. h., sie bergen unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen, einschließlich der Verwendungsdauer, keine Risiken (oder nur die mit der Verwendung des Produkts vereinbaren Mindestrisiken), die als akzeptabel gelten und mit einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vereinbar sind.

Darüber hinaus unterliegen die Produkte bestimmten Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union im Sinne von Artikel 3 Nummer (27) der GPSR, nämlich der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates, und sie entsprechen den einschlägigen harmonisierten europäischen Normen (EN 14041 und EN 15102), soweit die von diesen Normen abgedeckten Risiken und Risikokategorien betroffen sind.

Francesco Nappo e.U.  bestätigt außerdem, dass die oben aufgeführten Produkte Folgendes nicht enthalten:

– besorgniserregende Stoffe (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Artikel 57).

– Zulassungspflichtige SVHC-Stoffe, aufgenommen in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006;

– SVHC-Kandidatenstoffe, die in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen werden sollen;

– Stoffe, die die Kriterien für persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT), sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (VPVB), POP (persistente organische Schadstoffe) oder ED (endokrine Disruptoren) erfüllen.

Entsprechende Warnhinweise bzw. Sicherheitsinformationen können Sie den verfügbaren Technischen Datenblättern, Sicherheitsdatenblättern, Leistungserklärungen oder Montage- und Wartungsanleitungen entnehmen.

Francesco Nappo e.U.  stellt sicher, dass die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer rechtzeitig über alle festgestellten Sicherheitsprobleme informiert werden.

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